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Formfehlerverfolgung bei Verordnungen

Mit der Formfehlerverfolgung können Verordnungen, die bei der Eingangsprüfung als formal fehlerhaft erkannt werden (sogenannte Formfehlerrezepte), eindeutig gekennzeichnet werden.

Die Kennzeichnung steuert anschließend, ob diese Belege bei der Verkettung von Belegen berücksichtigt werden.

Damit wird vermieden, dass formal fehlerhafte Verordnungen ungewollt zusammen mit weiteren Belegen (z. B. mit dem elektronischen Kostenvoranschlag oder der Rechnung) an den Kommunikationspartner ausgegeben werden.

Weiterführende Informationen zu den Grundlagen finden Sie unter Informationsmanagement (IRM).

Einrichtung

Kommunikationsbelege

In den "Kommunikationsbelegen" legen Sie für jede Belegart fest, wie gekennzeichnete Verordnungen mit Formfehler bei der Verkettung behandelt werden.

Feld Beschreibung
Formfehler Gibt an, welche Verordnungen bei der Verkettung dieses Kommunikationsbelegs berücksichtigt werden. Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:

Ja
Es werden ausschließlich die als Formfehler (FF) gekennzeichneten Verordnungen verkettet.

Nein
Als Formfehler (FF) gekennzeichnete Verordnungen werden nicht verkettet.

Leer
Wie im bisherigen Verhalten werden beide Arten von Verordnungen (mit und ohne Formfehler kennzeichen) verkettet.

Empfehlung zur Einrichtung

Für die Formfehlerverfolgung wird folgende Einrichtung der Kommunikationsbelege empfohlen:

Belegcode Einrichtung zur FF Verkettung Erläuterung
IM_EKV Nein Als Formfehler gekennzeichnete Verordnungen werden nicht mit dem elektronischen Kostenvoranschlag verkettet.
IM_VO Ja Für die Formfehleranforderung werden ausschließlich Verordnungen verkettet, die als Formfehler gekennzeichnet sind.
Note

Hinweis Für alle weiteren Belegarten kann das Feld "Formfehler" leer bleiben. Dadurch bleibt das bisherige Verhalten für diese Belegarten unverändert.

Prozessablauf

Formfehler in der eBox kennzeichnen

  1. Weisen Sie die eingehende Verordnung in der eBox dem Vorgang oder der Info.-Anforderung zu.
  2. Bestätigen Sie die Zuweisung mit "Info nicht OK".
  3. Wählen Sie im anschließenden Fehlerdialog den entsprechenden Fehlercode aus und setzen Sie für den zugehörigen Barcode das Kennzeichen Formfehler = Ja. Damit ist die Verordnung eindeutig als Formfehlerrezept gekennzeichnet.

Wenn Sie mehrere Rezepte in der eBox als Bundle zuweisen, wählen Sie nach der Bestätigung mit "Info nicht OK" im Fehlerdialog für jedes Rezept den jeweiligen Formfehler aus. Bei einzeln zugewiesenen Rezepten wird nach der Bestätigung mit "Info nicht OK" das Kennzeichen Formfehler = Ja automatisch vorbelegt.

Formfehler in der Verordnungskarte kennzeichnen

Alternativ können Sie eine oder mehrere Verordnungen direkt in der jeweiligen Verordnungskarte der eBox kennzeichnen. Verwenden Sie dazu für jede Verordnung die Schaltfläche "Formfehler".

Formfehler prüfen und nachträglich bearbeiten

Als Formfehler gekennzeichnete Verordnungen können Sie in der ursprünglichen Info.-Anforderung prüfen.

Wählen Sie dazu im Menüband "Zugehörig > Info.-Anforderung > Verknüpfte Verordnungen". Anschließend wird die Tabelle mit den archivierten Info.-Anforderungen angezeigt.

In dieser Ansicht können Sie außerdem:

  • Verordnungen nachträglich als Formfehler kennzeichnen.
  • eine vorhandene Formfehlerkennzeichnung zurücknehmen.
Note

Hinweis Änderungen an der Formfehlerkennzeichnung gelten nur für künftige Verkettungen. Bereits erzeugte und ausgegebene verkettete Belege bleiben unverändert.